Inhalt
Nach erfolgreichem Besuch des Lehrgangs ist der Teilnehmer nach § 4 Abs. 3 der 1. Sprengstoffverordnung berechtigt, folgende Tätigkeiten
an Airbag- und Gurtstraffersystemen durchzuführen:
- Verwenden (Ein- und Ausbau von pyrotechnischen Einheiten)
- Aufbewahren (Lagern)
- Vernichten (innerhalb des Fahrzeugs)
- Verbringen (Befördern)
- Erwerben, Vertreiben sowie das Überlassen einschließlich des Vermittelns
Schulungsinhalte
- Aufbau und Funktionsweise von Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge
- Charakterisierung der explosionsgefährlichen Stoffe in den Sicherheitseinrichtungen
- Einstufung der Sicherheitseinrichtungen im Rahmen des europäischen Konformitätsbewertungsverfahrens
- Sprengstoffrechtliche Bestimmungen für den Umgang
- Handhabung und Gefahrenmerkmale
- Beförderung und Lagerung
- Entsorgung
- Praktische Anwendung am Fahrzeug
Preis
Unterrichtszeit:
Zielgruppe
- Kfz- Meister
- Kfz- Gesellen